Auch Privatpersonen dürfen den Seeigel fangen, sie müssen sich jedoch an bestimmte Regeln halten (Achtung, diese Regeln sind nicht in allen Departements dieselben). Im Departement Bouches-du-Rhône:
Der Fang der Seeigel ist vom 1. November bis zum 15. April (dieselben Vorschriften für die Departements Var und Alpes Maritimes) gestattet
Mindestgröße beim Fang 5cm ohne Stacheln
Fang zu Fuß oder Unterwasserfischerei mit höchstens 4 Dutzend Seeigel pro Person und Tag
Fang auf einer Jacht: 4 Dutzend Seeigel pro Person und Tag mit einem Maximum von 10 Dutzend Seeigel pro Boot und Tag bei mehr als 2 Personen auf dem Boot (siehe Erlass vom 27. Oktober 2008)